Wissenswertes
In diesem Bereich beantworten wir Ihnen gerne die am häufig gestellten Fragen rund um das Thema Baumpflege.
Viel Spass beim Stöbern.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Im folgenden Link finden Sie interessante Informationen zum Bayerischen Naturschutzgesetz
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
Im folgenden Link finden Sie interessante Informationen zum Bundesnatuschutzgesetz
Wann darf ich einen Baum fällen?
- Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben (z.B. Starke Fäule, Sturmschäden,…)
- Sondergenehmigung der zuständigen Stelle (z.B. genehmigte Baumaßnahmen) Desweiteren sind die Vorgaben Ihres Bundeslandes und mögliche Baumschutzsatzungen zu berücksichtigen.
Was ist ein Habitatbaum?
Als Habitatbaum wird ein Baum bezeichnet, der wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl an Lebewesen bereit stellt.
Vor allem sehr alte, absterbende oder bereits abgestorbene Bäume sind ein wertvoller Bestandteil in unserem Ökosystem.
Der Vielfalt sind hier keine Grenzen gesetzt, Höhlungen sind zum Beispiel eine ideale Brutstätte für Vögel und andere Tierchen.
Verkehrssicherungspflicht?
Der Begriff „Verkehrssicherungspflicht“ wurde aus dem § 823 BGB abgeleitet. Dieser Paragraph beschreibt die Schadenersatzpflicht gegenüber Dritter. In mehreren richtungsweisenden Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) heißt es:
„Jeder, der einen Verkehr eröffnet, Gefahrenquellen schafft oder für sie verantwortlich ist, hat notwendige Schutzvorkehrungen gegen die daraus für Dritte resultierenden Risiken zu treffen. „
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Wie oft soll ich meinen Baum pflegen?
Diesen Frage ist unter anderem abhängig von Alter, Größe, Art, Standort, Vitalität und Zustand und kann nur schwer pauschal beantwortet werden.
Gerne helfen wir Ihnen weiter und stehen Ihnen mit hilfreichen Tipps zur Seite.
